Kündigung - Fragen und Antworten

Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses löst bei Arbeitnehmern Ängste und Sorgen aus. Ängste entstehen, wenn mehr Fragen als Antworten vorliegen. Ich möchte, dass Sie nachts wieder gut schlafen können und gebe Ihnen die ersten Antworten.

"Ich habe eine Kündigung erhalten. Wie soll ich mich verhalten?"

Wichtig ist zunächst, dass Sie Ruhe bewahren und das Kündigungsschreiben sorgfältig lesen. Achten Sie auf folgende wichtige Punkte:

  • Wann und wie wurde Ihnen die Kündigung zugestellt? Notieren Sie Tag und Uhrzeit sowie Zustellungsart.
  • Handelt es sich um eine ordentliche oder außerordentliche (fristlose) Kündigung?
  • Zu welchem Datum wurde Ihnen gekündigt?
  • Wurden Sie freigestellt?
  • Wurde die Kündigung eigenhändig (im Original) unterzeichnet?
  • Wer hat Sie unterzeichnet?


In einem nächsten Schritt sollten Sie umgehend Kontakt zu Ihrem Anwalt aufnehmen. Viele Arbeitnehmer irren in der Annahme, dass sich eine Beratung nicht lohnt. Die meisten Kündigungen sind angreifbar.

"Was kann ich gegen eine Kündigung machen?"

Ab Zugang der Kündigung gerechnet haben Sie nur 3 Wochen Zeit, um eine sog. Kündigungsschutzklage bei dem zuständigen Arbeitsgericht zu erheben. Wenn Sie diese Frist versäumen, gilt die Kündigung auch dann als wirksam, wenn sie ursprünglich rechtlich unwirksam war.  In einigen Fällen kann man eine Kündigung sogar direkt zurückweisen. Hier ist umgehendes Handeln erforderlich.

"Lohnt es sich, gegen eine Kündigung vorzugehen?"

Die meisten Kündigungen weisen Mängel auf. Eine fehlende oder von einer nichtberechtigten Person durchgeführte Unterzeichnung macht die Kündigung unwirksam. Die Kündigungsfristen werden häufig falsch berechnet und oft liegt gar kein Kündigungsgrund vor, obwohl der Mitarbeiter Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz, Mutterschutzgesetz oder weiteren Schutzgesetzen genießt oder weil z.B. eine Schwerbehinderung vorliegt.

Bei einem Kündigungsschutzverfahren geht es nicht immer darum, Ihren Arbeitsplatz zu erhalten. Manchmal ist auch die Zahlung einer Abfindung das erklärte Ziel. Arbeitgeber tragen während eines Kündigungsschutzverfahrens das weitaus höhere Prozessrisiko.  Deshalb sind sie häufig bereit, sich zu einigen.

Es lohnt sich daher nahezu immer, sich gegen eine Kündigung zu wehren.

"Wie läuft ein Kündigungsschutzverfahren ab?"

Zunächst wird Klage bei dem zuständigen Arbeitsgericht eingereicht. Der Klageantrag ist auf die Feststellung, dass die Kündigung unwirksam ist, gerichtet.

Das Arbeitsgericht terminiert in kürzester Zeit (i.d.R. innerhalb von 3 Wochen) eine sog. Güteverhandlung. In der Güteverhandlung wird gemeinsam der Kündigungssachverhalt besprochen. Das Gericht gibt eine erste Einschätzung über die Rechtswirksamkeit der Kündigung ab. Ziel der Güteverhandlung ist es, eine einvernehmliche Lösung zu finden. Juristisch gesprochen: Einen Vergleich abzuschließen. Inhaltlich wird darin meistens das Arbeitsverhältnis unter Zahlung einer Abfindung beendet.

Sollte keine Einigung erzielt werden, wird ein neuer Termin bestimmt, ein sog. Kammertermin. In der mündlichen Verhandlung wird der Sachverhalt erneut besprochen, ggfs. Beweis vorgetragen und Zeugen gehört. Sollte auch dann keine Einigung erzielt werden, ergeht durch das Gericht ein Urteil. Das Gericht urteilt dahingehend, ob die ausgesprochene Kündigung wirksam oder unwirksam ist.

Ein Kündigungsschutzverfahren kann sich über einige Monate erstrecken, in denen die Parteien Schriftsätze zur Untermauerung ihrer Rechtsansichten anfertigen.

"Brauche ich einen Anwalt?"

Die Prozessführung in erster Instanz ist grundsätzlich auch ohne Hinzuziehung eines Rechtsanwalts möglich. Sie können direkt bei den jeweiligen Geschäftsstellen der Arbeitsgerichte Klage erheben.

Allerdings findet dort keine arbeitsrechtliche Beratung statt. Sie werden nicht über die Erfolgsaussichten Ihrer Klage aufgeklärt. Eine Strategie kann nicht ausgearbeitet werden. Außerdem geht es im Zusammenhang mit der Kündigung eines Arbeitsverhältnisses häufig nicht nur darum, sich gegen eine Kündigung zu wehren, sondern eventuell auch Urlaubs-, Überstunden-, Gehalts- oder Zeugnisansprüche durchzusetzen.

Eine anwaltliche Beratung und Vertretung sind also dringend anzuraten. 

"Mit welchen Kosten habe ich zu rechnen?"

Im Arbeitsrecht gilt die Besonderheit, dass jede Partei die Kosten für die Beauftragung eines Rechtsanwalts selbst zu tragen hat. Das gilt unabhängig davon, ob man das Verfahren gewinnt oder verliert. Die Gebühren des Rechtsanwalts werden nach dem Rechtsanwaltsgebührengesetz (RVG) bestimmt. Diese richten sich nach dem Streitwert bzw. Gegenstandswert des Verfahrens. Da der Streitwert durch das Gericht am Ende des Verfahrens bestimmt wird, ist es kaum möglich die genauen Kosten im Vorfeld zu benennen. Aus diesem Grund lohnt sich der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung für Arbeitsrecht. 

Gerichtskosten dagegen fallen in der ersten Instanz nicht an.

Ich kläre Sie immer transparent über zu erwartende Kosten so weit wie möglich auf. 

Noch Fragen?

Kein Problem! Ich bin für alle Fragen rund um das Arbeitsrecht gern für Sie erreichbar.