Durch meine Spezialisierung erhalten Sie eine Beratung auf höchstem Niveau.

Anbahnung eines Arbeitsverhältnisses


Arbeitnehmer

Sie haben einen neuen Job in Aussicht und möchten wissen, ob der von Ihrem Arbeitgeber vorgelegte Arbeitsvertrag unbedenklich ist? Lassen Sie Ihren Arbeitsvertrag von mir prüfen. Ich berate Sie zu unwirksamen oder nachteiligen Klauseln. Vielleicht gebe ich Ihnen auch grünes Licht und damit ein gutes Gefühl beim Antritt Ihres neuen Jobs.

Arbeitgeber

Sie sind sich unsicher bei der Erstellung einer AGG-konformen Stellenanzeige oder einer AGG-konformen Ablehnung eines Bewerbers? Haben Sie endlich perfekte Kandidat:innen für Ihr Unternehmen gefunden und möchten einen arbeitgeberfreundlichen Arbeitsvertrag nutzen? 
Schon vor Abschluss eines Arbeitsverhältnisses stellen sich viele arbeitsrechtliche Fragen, die ich Ihnen gern beantworte. Insbesondere der abzuschließende Arbeitsvertrag bedarf eines geschulten Blickes. 

Beratung während eines laufenden Arbeitsverhältnisses

Ein Arbeitsverhältnis ist mit Rechten und Pflichten für beide Parteien verbunden. Ich gebe Ihnen Orientierung bei allen Fragen, die sich in einem laufenden Arbeitsverhältnis stellen können. Manchmal geht es auch um eine gute Exit-Strategie. Ich zeige Ihnen Wege auf, wie ein Arbeitsverhältnis wertschätzend beendet werden kann. 

Ich berate Sie zu folgenden Themen:

  • Mobbing 
  • Abmahnung
  • Diskriminierung
  • Versetzung
  • Urlaub
  • Schwangerschaft, Elternzeit
  • Schwerbehinderung
  • Betriebsübergang
  • Lohn und Gehalt
  • Berechnung einer möglichen Abfindung 
  • u.a.

Beendigung eines Arbeitsverhältnisses

Manchmal ist eine Trennung unausweichlich. In solchen Fällen ist es entscheidend, seine Rechte gut zu kennen und jemanden an seiner Seite zu haben, der sie durchsetzt. Ich gebe Ihnen eine realistische Einschätzung über Ihre Chancen uns Risiken. Ich berate Sie zu folgenden Themen:

  • Kündigung
  • Aufhebungsvertrag
  • Gehaltsforderungen
  • Urlaubsabgeltung
  • Zeugnisstreitigkeiten
  • u.a.


Ich vertrete Sie vor allen deutschen Arbeitsgerichten durch alle Instanzen falls nötig. Meistens ist im Arbeitsrecht eine gütliche Einigung sinnvoll. Ich erkläre Ihnen die Gründe und führe die Verhandlungen mit der Gegenseite für Sie.

Sie sind Arbeitnehmer und haben eine Kündigung oder einen Aufhebungsvertrag erhalten? 


Dann wird es höchste Zeit, um dies prüfen zu lassen. Sie haben nur drei Wochen Zeit, um sich gegen eine Kündigung zu wehren. Vielleicht gibt es sogar die Möglichkeit, eine Kündigung sofort zurückzuweisen. Dann ist unverzügliches Handeln erforderlich. Melden Sie sich ohne zu zögern bei mir!


Lassen Sie Ihren Aufhebungsvertrag prüfen, bevor Sie ihn unterzeichnen. Die meisten Aufhebungsverträge benachteiligen Sie zunächst.

Sie sind Arbeitgeber und wollen eine Kündigung aussprechen? 


Wussten Sie, dass schon kleine Fehler in der Kündigung diese unwirksam machen können? Lassen Sie sich von mir beraten, Muster schicken oder Ihre Vorlage vor Ausspruch der Kündigung prüfen. Eine realistische Einschätzung über mögliche Kosten und die Erfolgsaussichten ist in allen Fällen schon vor Ausspruch der Kündigung ratsam. 

Ich gebe Ihnen Orientierung. 

Anwalt. Arbeitsrecht. Osnabrück , Bersenbrück und Umgebung.